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Die 700 Millionen Datensätze, die während der knapp zwei Jahre dauernden Lebenszeit von ELENA gesammelt wurden, sind nun auch physikalisch gelöscht.
Der Kontendatenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden hat in den letzten sieben Jahren drastisch zugenommen.
Minijobber sollen zukünftig bis zu 450 Euro im Monat verdienen dürfen, wobei ein Termin für diese Anhebung noch nicht fessteht.
Die Anrechnung von Steuererstattungen als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern ist verfassungsgemäß.
Damit Eltern das maximale Elterngeld für vierzehn Monate erhalten, muss der Partner auch weiterhin mindestens zwei Monate die Betreuung übernehmen.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des ungeliebten ELENA-Verfahrens ist angelaufen.
Ist der besser verdienende Ehepartner privat versichert, müssen Eltern auch weiterhin ihre Kinder ebenfalls privat versichern.
Wer nicht im Basistarif privat krankenversichert ist, erhält als Hartz-IV-Empfänger keinen staatlichen Zuschuss zum Selbstbehalt.
Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind.
Der Beginn des Datenabrufs für die Behörden beim elektronischen Entgeltnachweis wird um zwei Jahre verschoben, während das Projekt weiter im Kreuzfeuer der Kritik steht.
 
drtm-pplc 2012-05-26 wid-173 drtm-bns 2012-05-26